Menschen mit Behinderungen haben besondere Rechte

Behinderte Personen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung einen Behindertenpauschbetrag in Form von außergewöhnlichen Belastungen abziehen.  Menschen mit Behinderung haben oft höhere Kosten als Menschen ohne Behinderung. Um diesen finanziellen Nachteil auszugleichen, gewährt der Staat Menschen mit Behinderung Steuervorteile – zum Beispiel den Behinderten-Pauschbetrag. Welcher Pauschbetrag zum Ansatz kommt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Behinderte Menschen  müssen Ihre Behinderung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids nachweisen, damit dies in der Einkommenssteuer berücksichtigt wird.

Sie sind sich unsicher, welche Kosten Sie aufgrund Ihrer Behinderung von der Steuer absetzen können? Wir helfen Ihnen weiter. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin mit uns. Wir sind auch nach 18 Uhr für Sie da.

Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen

Sie können jährlich bis zu 1.200 Euro Steuern sparen, da sich kleinere und größere Handwerkerrechnungen gut von der Steuer absetzen lassen. Es kann insgesamt bis zu 6.000 Euro im Jahr abgesetzt werden. Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen: Modernisierungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Renovierungsmaßnahmen und Erweiterung von Wohnraum. Hierzu gehören unter anderem Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Wartung, Spülung, Reparatur und nachträglicher Einbau von Fußbodenheizungen, Modernisierung von Innen- und Außenwänden, Sanierung von Dach, Fassade oder Garage, Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen, Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, Modernisierung des Badezimmers, Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und -rohren, Reparatur und Wartung von Haushaltsgegenständen wie z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC, Gartengestaltung und Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, Überprüfung von Schornstein und Blitzschutzanlagen, Schornsteinfegerarbeiten, Hausanschlüsse z.B. für Strom oder Fernsehen, Wartung und Reinigung der Abwasserentsorgung innerhalb des Grundstücks, Arbeiten an Zu- und Ableitungen auf dem Grundstück.

Wir prüfen für Sie, welche Leistungen angesetzt werden können und welche nicht. Sprechen Sie uns an!

Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitnehmer-Sparzulage sichern

Vermögenswirksame Leistungen sind ein lohnender Weg, um sich im Laufe der Zeit ein finanzielles Polster anzusparen. Sie hängen von der jeweiligen Branche ab, in der der Arbeitnehmer tätig ist und in der der Betrieb angesiedelt ist. Sie werden zusätzlich zum regulären Einkommen gezahlt. Vermögenswirksame Leistungen können in Investmentfonds, Bausparverträge, Banksparpläne oder in die betriebliche Altersvorsorge eingehen. Bei einigen Sparverträgen müssen mindestens 34 Euro monatlich eingezahlt werden. Dieser Betrag kann alleine durch Ihren Arbeitgeber oder gemeinsam von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgebracht werden.

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, optimal von vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind jene Aufwendungen, die bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten zur Ermittlung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden können. Das sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Hierzu gehören beispieldsweise: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Bewerbung, Aus- und Fortbildung, Umschulung, Computer, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fachliteratur, Internet, Kraftfahrzeug/Kilometergeld, Reisekosten, Steuerberatungskosten, Telefon und Handy. Kosten die Arbeitnehmer für ihren Job in Kauf nehmen, sind als Werbungskosten absetzbar. Der Abzug nachgewiesener Werbungskosten wirkt sich allerdings erst aus, wenn die 1.200,- Euro-Pauschale überschritten wird.

Ob Sie die 1000-Euro-Pauschale überschreiten oder welche Lösung sich für Sie am günstigsten auswirkt ermitteln wir für Sie zuverlässig und engagiert.

Was muss ich alles rund ums Kindergeld wissen?

Kinder sind für tolle eine Bereicherung. Der Gesetzgeber unterstützt dies durch verschiedene Zuschüsse und Freibeträge für Kinder und ihre Eltern. Kindergeld gibt es, in jährlich angepasster Höhe, grundsätzlich vom Monat der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für in Ausbildung befindliche Kinder bis zum 25. Lebensjahr.


Wir unterstützen Sie sehr gerne beim Beantragen und beraten Sie und Ihre Familie
kompetent und zuverlässig.

Was sind Steuerklassen?

Jeder Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer. Wie viel Lohnsteuer Arbeitnehmer monatlich zahlen müssen, hängt wesentlich von ihrer persönlichen Steuerklasse ab. Das deutsche Steuerrecht kennt 6 Lohnsteuerklassen, auf deren Basis der Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmern vorgenommen wird. Steuerklasse I erhalten alleinstehende unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer/innen ohne Kinder (oder mit Kindern, für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht), geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner sowie verwitwete.  Alleinerziehende sind in Steuerklasse II (2) und werden durch gesonderte Regelungen besonders entlastet. Die Steuerklasse III (3) ist sowohl für verheiratete Ehe- bzw. Lebenspartner vorgesehen, von denen nur eine Person Arbeitslohn bezieht, als auch für Personen dessen Partner der Steuerklasse V (5) zugehört. Des Weiteren sind der Steuerklasse 3 auch Personen zugehordnet, die Rente beziehen. Die Steuerklasse IV (4) wird für gewöhnlich verheirateten und zusammenlebenden Eheleuten zugeordnet. Wie bereits erwähnt ist es verheirateten Paaren auch möglich die Steuerklassen 3 und 5 zu wählen. Damit ist die Steuerklasse V (5) das Gegenstück zur Klasse 3. Steuerklasse VI gilt für jedes weitere Dienstverhältnis von Arbeitnehmer/innen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Lohn bzw. Gehalt beziehen.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Beratung zu Ihrer Steuerklasse? Sprechen Sie uns gerne an.