Behinderte Personen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung einen Behindertenpauschbetrag in Form von außergewöhnlichen Belastungen abziehen. Menschen mit Behinderung haben oft höhere Kosten als Menschen ohne Behinderung. Um diesen finanziellen Nachteil auszugleichen, gewährt der Staat Menschen mit Behinderung Steuervorteile – zum Beispiel den Behinderten-Pauschbetrag. Welcher Pauschbetrag zum Ansatz kommt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Behinderte Menschen müssen Ihre Behinderung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids nachweisen, damit dies in der Einkommenssteuer berücksichtigt wird.
Sie sind sich unsicher, welche Kosten Sie aufgrund Ihrer Behinderung von der Steuer absetzen können? Wir helfen Ihnen weiter. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin mit uns. Wir sind auch nach 18 Uhr für Sie da.