Kinder sind für tolle eine Bereicherung. Der Gesetzgeber unterstützt dies durch verschiedene Zuschüsse und Freibeträge für Kinder und ihre Eltern. Kindergeld gibt es, in jährlich angepasster Höhe, grundsätzlich vom Monat der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für in Ausbildung befindliche Kinder bis zum 25. Lebensjahr.
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