Behinderte Personen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung einen Behindertenpauschbetrag in Form von außergewöhnlichen Belastungen abziehen. Menschen mit Behinderung haben oft höhere Kosten als Menschen ohne Behinderung. Um diesen finanziellen Nachteil auszugleichen, gewährt der Staat Menschen mit Behinderung Steuervorteile – zum Beispiel den Behinderten-Pauschbetrag. Welcher Pauschbetrag zum Ansatz kommt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Behinderte Menschen müssen Ihre Behinderung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids nachweisen, damit dies in der Einkommenssteuer berücksichtigt wird.
Sie können jährlich bis zu 1.200 Euro Steuern sparen, da sich kleinere und größere Handwerkerrechnungen gut von der Steuer absetzen lassen. Es kann insgesamt bis zu 6.000 Euro im Jahr abgesetzt werden. Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen: Modernisierungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Renovierungsmaßnahmen und Erweiterung von Wohnraum. Hierzu gehören unter anderem Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Wartung, Spülung, Reparatur und nachträglicher Einbau von Fußbodenheizungen, Modernisierung von Innen- und Außenwänden,
Vermögenswirksame Leistungen sind ein lohnender Weg, um sich im Laufe der Zeit ein finanzielles Polster anzusparen. Sie hängen von der jeweiligen Branche ab, in der der Arbeitnehmer tätig ist und in der der Betrieb angesiedelt ist. Sie werden zusätzlich zum regulären Einkommen gezahlt. Vermögenswirksame Leistungen können in Investmentfonds, Bausparverträge, Banksparpläne oder in die betriebliche Altersvorsorge eingehen. Bei einigen Sparverträgen müssen mindestens 34 Euro monatlich eingezahlt werden. Dieser Betrag kann alleine durch Ihren Arbeitgeber oder gemeinsam
Werbungskosten sind jene Aufwendungen, die bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten zur Ermittlung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden können. Das sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Hierzu gehören beispieldsweise: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Bewerbung, Aus- und Fortbildung, Umschulung, Computer, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fachliteratur, Internet, Kraftfahrzeug/Kilometergeld, Reisekosten, Steuerberatungskosten, Telefon und Handy. Kosten die Arbeitnehmer für ihren Job in Kauf nehmen, sind als Werbungskosten absetzbar. Der Abzug nachgewiesener Werbungskosten wirkt sich allerdings erst aus, wenn
Kinder sind für tolle eine Bereicherung. Der Gesetzgeber unterstützt dies durch verschiedene Zuschüsse und Freibeträge für Kinder und ihre Eltern. Kindergeld gibt es, in jährlich angepasster Höhe, grundsätzlich vom Monat der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für in Ausbildung befindliche Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Wir unterstützen Sie sehr gerne beim Beantragen und beraten Sie und Ihre Familie kompetent und zuverlässig.
Jeder Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer. Wie viel Lohnsteuer Arbeitnehmer monatlich zahlen müssen, hängt wesentlich von ihrer persönlichen Steuerklasse ab. Das deutsche Steuerrecht kennt 6 Lohnsteuerklassen, auf deren Basis der Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmern vorgenommen wird. Steuerklasse I erhalten alleinstehende unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer/innen ohne Kinder (oder mit Kindern, für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht), geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner sowie verwitwete. Alleinerziehende sind in Steuerklasse II (2) und werden durch gesonderte Regelungen besonders entlastet. Die Steuerklasse III