Jeder Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer. Wie viel Lohnsteuer Arbeitnehmer monatlich zahlen müssen, hängt wesentlich von ihrer persönlichen Steuerklasse ab. Das deutsche Steuerrecht kennt 6 Lohnsteuerklassen, auf deren Basis der Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmern vorgenommen wird. Steuerklasse I erhalten alleinstehende unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer/innen ohne Kinder (oder mit Kindern, für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht), geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner sowie verwitwete.  Alleinerziehende sind in Steuerklasse II (2) und werden durch gesonderte Regelungen besonders entlastet. Die Steuerklasse III (3) ist sowohl für verheiratete Ehe- bzw. Lebenspartner vorgesehen, von denen nur eine Person Arbeitslohn bezieht, als auch für Personen dessen Partner der Steuerklasse V (5) zugehört. Des Weiteren sind der Steuerklasse 3 auch Personen zugehordnet, die Rente beziehen. Die Steuerklasse IV (4) wird für gewöhnlich verheirateten und zusammenlebenden Eheleuten zugeordnet. Wie bereits erwähnt ist es verheirateten Paaren auch möglich die Steuerklassen 3 und 5 zu wählen. Damit ist die Steuerklasse V (5) das Gegenstück zur Klasse 3. Steuerklasse VI gilt für jedes weitere Dienstverhältnis von Arbeitnehmer/innen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Lohn bzw. Gehalt beziehen.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Beratung zu Ihrer Steuerklasse? Sprechen Sie uns gerne an.