Werbungskosten sind jene Aufwendungen, die bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten zur Ermittlung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden können. Das sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Hierzu gehören beispieldsweise: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Bewerbung, Aus- und Fortbildung, Umschulung, Computer, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fachliteratur, Internet, Kraftfahrzeug/Kilometergeld, Reisekosten, Steuerberatungskosten, Telefon und Handy. Kosten die Arbeitnehmer für ihren Job in Kauf nehmen, sind als Werbungskosten absetzbar. Der Abzug nachgewiesener Werbungskosten wirkt sich allerdings erst aus, wenn die 1.200,- Euro-Pauschale überschritten wird.
Ob Sie die 1000-Euro-Pauschale überschreiten oder welche Lösung sich für Sie am günstigsten auswirkt ermitteln wir für Sie zuverlässig und engagiert.